Informationen zur Blutspende - Wer darf Blut spenden?
Nachstehend kann nur auf eine kleine Auswahl wichtiger Kriterien für die Zulassung zur Blutspende eingegangen werden. Letztlich entscheidet der approbierte Arzt auf dem Spendetermin über die Zulassung zur Blutspende. In vielen Fällen ist eine eindeutige Aussage über die Spenderzulassung nur nach einem vertiefenden Arztgespräch und entsprechenden Untersuchungen möglich. Der Auskunft über das Internet sind an dieser Stelle Grenzen gesetzt. Insofern können die nachfolgenden Kriterien lediglich der Orientierung dienen.
Altersgrenzen
Blutspenderinnen und Blutspender müssen
mindestens 18 Jahre alt
sein und dürfen vor ihrer ersten
Blutspende das 60. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben. Dauerspender
können bis zur Vollendung des 68.
Lebensjahres Blut spenden.
Maximale Spendenanzahl pro Jahr
Männer dürfen pro Jahr nicht mehr als 6
Vollblutspenden, Frauen nicht mehr als 4
Vollblutspenden leisten. Bezüglich der
Anzahl von Plasmaspenden (zusätzlich
oder ausschließlich) gelten
weitergehende Bestimmungen, die im
Zusammenhang mit der Plasmaspende
erläutert werden.
Spendeabstand
Zwischen zwei Vollblutspenden soll ein Abstand von 12 Wochen eingehalten werden. Der Mindestabstand zwischen zwei Vollblutspenden muss 8 Wochen betragen. Die maximale Anzahl an Vollblutspenden pro Jahr darf nicht überschritten werden.
Gesundheitszustand des Spendewilligen
Spendewillige müssen gesund sein.
Erkrankungen schließen generell oder
zeitweise von der Blutspende aus. Bei
einigen chronischen Erkrankungen kann
trotz Medikamenteneinnahme Blut
gespendet werden (z. B. Bluthochdruck,
wenn dieser gut eingestellt ist oder ein
mit Tabletten behandelter Diabetes
mellitus). In jedem Einzelfall wird
durch einen approbierten Arzt bei der
Blutspendeaktion individuell die
Spendefähigkeit abgeklärt.
Medikamenteneinnahme
Regelmäßige bzw. gelegentliche
Medikamenteneinnahme kann zu einer
Nicht-Zulassung zur Blutspende führen.
Sofern Medikamente eingenommen werden,
geben Sie bitte den Namen der
Medikamente und die verordnete Einnahme
im Spenderfragebogen an. An dieser
Stelle ist es leider nicht möglich, auf
die Einnahme bestimmter Medikamente bzw.
Medikamentengruppen einzugehen. (siehe
auch:
Bei Fragen vorher anrufen)
Auslandsreisen / Geburt,
Aufenthalt im Ausland
Reisen in außereuropäische Länder bzw.
die Geburt/das Aufwachsen in solchen
Ländern können zu einem generellen
Ausschluss bzw. einem zeitlich
befristeten Ausschluss von der
Blutspende führen. Die Länderliste mit
den unterschiedlichen
Entscheidungskriterien kann wegen des
Umfangs und der Berücksichtigung auch
kurzfristiger Entscheidungen hier nicht
angezeigt werden.
Spendewillige, die sich zwischen 1980
und 1996 in der Summe aller Aufenthalte
länger als 6 Monate in Großbritannien
aufgehalten haben, dürfen nach den
derzeitigen Bestimmungen in Deutschland
nicht zur Blutspende zugelassen werden.
Impfungen
Nach Schutzimpfungen sind
unterschiedliche Zeitabstände bis zur
nächsten Blutspende einzuhalten, die von
der Art der Impfung bzw. des verwendeten
Impfstoffes abhängen. Es ist außerdem zu
berücksichtigen, ob es zu Impfreaktionen
gekommen ist. Die individuelle Abklärung
sollte durch einen kostenlosen Anruf bei
der Hotline der DRK-Blutspendedienste
erfolgen.
Zahnärztliche Behandlung
Eine allgemeine zahnärztliche
Kontrollbehandlung und einfache
Füllungen verhindern nicht direkt eine
Vollblutspende. Im Einzelfall
detailliert abzuklären ist die
Spenderzulassung aber nach
Zahnentfernungen (Ziehen, Ausgraben),
nach Wurzelbehandlungen, bei Überkronen
und Zahnfleischbehandlungen.
Operationen (auch endoskopische
bzw. minimal invasive Behandlungen)Nach Operationen ist die nächste Blutspende erst mit einem von der Art des Eingriffs abhängigen Zeitabstand möglich. Bei größeren Operationen beträgt der Mindestabstand 6 Monate.
Gerade nach Operationen empfiehlt sich für Blutspendewillige eine vorherige individuelle Abklärung der Spendefähigkeit durch Anruf an der Hotline der DRK-Blutspendedienste.
Tätowierung, Piercing,
Branding
Die Anbringung von neuem Körperschmuck,
z.B. Tätowierungen, Piercings, Brandings
u.a.m. führt zu einem zeitlich
befristeten Ausschluss von der
Blutspende. Im Einzelfall muss
berücksichtigt werden, ob es bei der
Anbringung des Köperschmuckes zu
unerwünschten Nebenwirkungen (Entzündung
usw.) gekommen ist.
Infektionskrankheiten,
Kontakt zu Infektionserkrankten
Infektionskrankheit (z.B. AIDS,
Hepatitis u.a.m.) können u.a. durch
Blutpräparate übertragen werden. Deshalb
dürfen spendewillige Personen, die
selbst von entsprechenden
Infektionskrankheiten betroffen sind
bzw. bei denen aufgrund der
Lebensumstände bzw. persönlichen
Kontakte ein erhöhtes Infektionsrisiko
für solche Krankheiten besteht, nicht
zur Blutspende zugelassen werden.
- Voraussetzungen zur Blutspende allgemein
- Persönliche Voraussetzungen für Spendewillige
- Bei Fragen vorher anrufen
- Was muss ein Spendewilliger mitbringen?

